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   VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20   

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VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20 (https://dejure.org/2024,3088)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2024 - 12 K 3303/20 (https://dejure.org/2024,3088)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2024 - 12 K 3303/20 (https://dejure.org/2024,3088)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 4 BauPolV HA, § 9 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 31 Abs 2 BauGB
    Baugenehmigung für eine Umgestaltung und Erweiterung eines Hotels in einem Industriegebiet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung in der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-) Planung möglich ist (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, juris Rn. 37).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Grundzug der Planung durch ein Vorhaben nämlich dann nicht mehr berührt werden, wenn er durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet bereits so nachhaltig gestört ist, dass das Hinzutreten des Vorhabens nicht mehr ins Gewicht fällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, juris Rn. 39).

    Eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB liegt vor, wenn die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, juris Rn. 12; Beschl. v. 7.11.2002, 4 B 64.02, juris Rn. 6; Beschl. v. 14.4.2000, 4 B 28.00, juris Rn. 6; Urt. v. 27.8.1998, 4 C 5.98, juris Rn. 17 ff. [dort offengelassen für den Teil der Nutzungsänderung einer Kureinrichtung, der eine Umwandlung eines Cafés mit 20 Plätzen in ein Restaurant mit 100 Plätzen betraf]; Urt. v. 18.5.1990, 4 C 49.89, juris Rn. 19; Urt. v. 25.3.1988, 4 C 21.85, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.10.2012, 8 S 869/12, juris Rn. 5).

    Durch die Änderungen ist daher weder in die eine noch in die andere Richtung mit einer Verschlechterung der Immissionssituation zu rechnen (vgl. hierzu auch VGH München, Beschl. v. 27.7.2005, 27 ZB 05.1519, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, juris Rn. 14).

  • VG Hamburg, 30.01.2018 - 7 K 1901/16

    Städtebauliche Relevanz einer Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes bei

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit auch von dem Fall, der dem Urteil der Kammer 7 des erkennenden Gerichts vom 30. Januar 2018 (7 K 1901/16, juris) zugrunde lag.

    Dort hat die Kammer 7 die Voraussetzungen für die Erteilung einer - wegen eines festgesetzten Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben notwendigen - Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Vergrößerung der Verkaufsfläche eines bestandsgeschützten Lebensmitteldiscountmarktes von 791, 57 m² um 169, 46 m² auf 961, 03 m² verneint, obwohl die Vergrößerung lediglich durch die Hinzunahme einer bisherigen Lagerfläche erfolgen sollte (VG Hamburg, Urt. v. 30.1.2018, 7 K 1901/16, juris Rn. 22 ff.).

    Zudem erscheint die Annahme, dass ein Lebensmitteldiscountmarkt seinen Betrieb bei fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten aufgeben könnte und das Grundstück dann für eine Industrienutzung zur Verfügung stünde (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 30.1.2018, 7 K 1901/16, juris Rn. 60), wesentlich naheliegender als die Annahme, dass die Klägerin die Nutzung ihres unweit der Hamburger Innenstadt gelegenen achtgeschossigen Hotelgebäudes bei fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten aufgeben (und das achtgeschossige Hotelgebäude zur Ermöglichung einer industriellen Grundstücksnutzung abreißen lassen) würde.

    Schließlich unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen der Kammer 7 auch dadurch, dass der Plangeber dort bewusst auf einen erweiterten Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe verzichtet hat (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 30.1.2018, 7 K 1901/16, juris Rn. 36 ff.), während er sich vorliegend mit der Frage des erweiterten Bestandsschutzes für Beherbergungsbetriebe wie dem der Klägerin nicht ansatzweise auseinandergesetzt hat.

  • OVG Hamburg, 27.01.2022 - 2 Bf 147/20

    Zulässigkeit einer Hotelnutzung in einem Industriegebiet; grundsätzliche

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Sie sind aber gleichwohl in einem Industriegebiet nicht nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig, weil sie bei typisierender Betrachtung gegen das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Gebietsverträglichkeit verstoßen (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2022, 2 Bf 147/20.Z, juris Rn. 21).

    Von maßgeblicher Bedeutung für die Bestimmung des jeweiligen Gebietscharakters sind die Anforderungen des Vorhabens an ein Gebiet, die Auswirkungen des Vorhabens auf ein Gebiet und die Erfüllung des spezifischen Gebietsbedarfs (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2022, 2 Bf 147/20.Z, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Hierdurch ist der Zweck des Industriegebiets von dem des Gewerbegebiets abgegrenzt, das nach § 8 Abs. 1 BauNVO vorwiegend die Funktion hat, nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe unterzubringen (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2022, 2 Bf 147/20.Z, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Denn nach § 9 Abs. 1 BauNVO dient das Industriegebiet ausdrücklich vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind (zu alledem: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2022, 2 Bf 147/20.Z, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    (aaa) Soweit die Änderungen der bisherigen Nutzflächen im Erdgeschoss und 2. OG betroffen sind, gilt dies bereits deshalb, weil es sich hierbei - isoliert betrachtet - schon nicht um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Sinne des § 29 BauGB handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.8.1998, 4 C 5.98, juris Rn. 17).

    Eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB liegt vor, wenn die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, juris Rn. 12; Beschl. v. 7.11.2002, 4 B 64.02, juris Rn. 6; Beschl. v. 14.4.2000, 4 B 28.00, juris Rn. 6; Urt. v. 27.8.1998, 4 C 5.98, juris Rn. 17 ff. [dort offengelassen für den Teil der Nutzungsänderung einer Kureinrichtung, der eine Umwandlung eines Cafés mit 20 Plätzen in ein Restaurant mit 100 Plätzen betraf]; Urt. v. 18.5.1990, 4 C 49.89, juris Rn. 19; Urt. v. 25.3.1988, 4 C 21.85, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.10.2012, 8 S 869/12, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB liegt vor, wenn die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, juris Rn. 12; Beschl. v. 7.11.2002, 4 B 64.02, juris Rn. 6; Beschl. v. 14.4.2000, 4 B 28.00, juris Rn. 6; Urt. v. 27.8.1998, 4 C 5.98, juris Rn. 17 ff. [dort offengelassen für den Teil der Nutzungsänderung einer Kureinrichtung, der eine Umwandlung eines Cafés mit 20 Plätzen in ein Restaurant mit 100 Plätzen betraf]; Urt. v. 18.5.1990, 4 C 49.89, juris Rn. 19; Urt. v. 25.3.1988, 4 C 21.85, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.10.2012, 8 S 869/12, juris Rn. 5).

    Eine Nutzungsänderung liegt daher vor allem dann vor, wenn die neue Nutzung weitergehenden Vorschriften unterliegt als die bisherige, aber auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Nutzung zwar nach denselben Vorschriften bestimmt, aber danach anders zu beurteilen ist als die bisherige Nutzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.11.2002, 4 B 64.02, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 08.08.2023 - 1 N 20.2600

    Keine Fremdkörperfestsetzung durch Änderungsbebauungsplan bei formeller und

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Eine solche Bestandssicherung wertet der Normgeber als berechtigtes planerisches Anliegen unabhängig davon, aus welchem Grund die Anlage, der der erweiterte Schutz zuteilwerden soll, im konkreten Planungsfall unzulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2007, 4 BN 38.07, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 23.12.2013, 15 CS 13.1865, juris Rn. 15; VGH München, Urt. v. 8.8.2023, 1 N 20.2600, juris Rn. 17 ff.; VGH Kassel, Urt. v. 19.5.2016, 4 C 2094/14.N, juris Rn. 22 ff.).

    Eine solche Regelung beträfe nur das seit mehr als 30 Jahren zulässigerweise als Hotel genutzte Gebäude der Klägerin, bliebe damit punktuell und würde den Industriegebietscharakter des Gebietes nicht grundsätzlich in Frage stellen (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.12.2013, 15 CS 13.1865, juris Rn. 15; Beschl. v. 8.8.2023, 1 N 20.2600, juris Rn. 17; OVG Münster, Urt. v. 19.7.2010, 7 A 640/09, juris Rn. 75 ff.).

  • OVG Hamburg, 31.10.1991 - Bf II 41/90

    Spielhalle; Widerspruch; Geschäftsgebiet; Qualifizierter Bebauungsplan

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Die Zuordnung von Nutzungen zu den einzelnen Baugebieten der Baupolizeiverordnung hängt von deren Emissionsträchtigkeit oder Immissionsverträglichkeit sowie von sonstigen Maßstäben der städtebaulichen Ordnung ab, die mit dem jeweiligen Nutzungsgebiet geschaffen werden sollten (OVG Hamburg, Urt. v. 31.10.1991, OVG Bf II 41/90, juris Rn. 24).

    Ungeachtet der Frage, ob die Planung tatsächlich zwingend erforderlich war, um das Ziel des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben zu erreichen - nach den unter (aaa) dargestellten Grundsätzen zur Abgrenzung von Geschäfts- und Industriegebieten im Geltungsbereich von Baustufenplänen dürften Einzelhandelsbetriebe in einem Industriegebiet nach der Baupolizeiverordnung grundsätzlich unzulässig sein (so ausdrücklich auch VG Hamburg, Beschl. v. 5.10.2010, 9 E 2138/10, n.v. ["Die Ausweisung als Industriegebiet schließt eine Grundstücksnutzung für Einzelhandelsbetriebe aus. (...)"]; Beschl. v. 30.8.2018, 9 E 2391/18, n.v.; Urt. v. 4.11.2021, 9 K 3139/18, n.v.; vgl. auch für Spielhallen OVG Hamburg, Urt. v. 31.10.1991, Bf II 41/90, juris Rn. 25) - , lässt sich der Planbegründung jedenfalls nicht entnehmen, dass eine Umgestaltung und Erweiterung des Hotelbetriebs der Klägerin in dem hier in Rede stehenden Umfang kategorisch ausgeschlossen werden sollte.

  • VGH Bayern, 08.11.1999 - 14 N 98.3623

    Bestandsschutz von Gaststätten in Mischgebiet

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    (aa) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Grundzug der Planung durch ein Vorhaben nicht mehr berührt werden kann, wenn er bereits durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet so nachhaltig gestört ist, dass das Hinzutreten des Vorhabens nicht mehr ins Gewicht fällt, kann auf den vorliegenden Fall übertragen werden, in dem die (planwidrige) Nutzung bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplans bestand (so in der Sache auch bereits VGH München, Urt. v. 22.11.1999, 14 N 98.3623, juris Rn. 23).

    Der Hotelbetrieb der Klägerin wurde daher vom Plangeber nicht "gesehen" und die Belange der Klägerin im Planaufstellungsverfahren nicht berücksichtigt und abgewogen (vgl. zur grundsätzlichen Notwendigkeit, die Entwicklungsmöglichkeiten bestehender Betriebe in die Abwägung einzustellen VGH München, Urt. v. 22.11.1999, 14 N 98.3623, juris Rn. 14 ff.).

  • VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1865

    Nachbarbaugenehmigung für die Aufstockung eines Bürogebäudes; Gebot der

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Eine solche Bestandssicherung wertet der Normgeber als berechtigtes planerisches Anliegen unabhängig davon, aus welchem Grund die Anlage, der der erweiterte Schutz zuteilwerden soll, im konkreten Planungsfall unzulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2007, 4 BN 38.07, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 23.12.2013, 15 CS 13.1865, juris Rn. 15; VGH München, Urt. v. 8.8.2023, 1 N 20.2600, juris Rn. 17 ff.; VGH Kassel, Urt. v. 19.5.2016, 4 C 2094/14.N, juris Rn. 22 ff.).

    Eine solche Regelung beträfe nur das seit mehr als 30 Jahren zulässigerweise als Hotel genutzte Gebäude der Klägerin, bliebe damit punktuell und würde den Industriegebietscharakter des Gebietes nicht grundsätzlich in Frage stellen (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.12.2013, 15 CS 13.1865, juris Rn. 15; Beschl. v. 8.8.2023, 1 N 20.2600, juris Rn. 17; OVG Münster, Urt. v. 19.7.2010, 7 A 640/09, juris Rn. 75 ff.).

  • VG Hamburg, 24.06.2020 - 9 K 9673/17

    Drittanfechtung eines Bauvorbescheides gegen ein Hotel in einem Industriegebiet

    Auszug aus VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20
    Demgegenüber ist dem Industriegebiet die industrielle und diejenige gewerbliche Tätigkeit vorbehalten, die aufgrund der typischerweise zu erwartenden Emissionsträchtigkeit von Anlagen grundsätzlich unverträglich mit einer Wohnnutzung in der Nachbarschaft ist (vgl. zu alledem OVG Hamburg, Urt. v. 16.12.1993, OVG Bf. II 17/93, n.v.; Urt. v. 31.10.1991, OVG Bf II 41.90, juris Rn. 25; VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2020, 9 K 9673/17, juris Rn. 50).

    Gemessen daran - sowie unter Berücksichtigung der Ausführungen unter 1. a) - schloss bereits die Industriegebietsfestsetzung im Baustufenplan Billbrook eine Hotelnutzung wie diejenige der Klägerin grundsätzlich aus (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 24.6.2020, 9 K 9673/17, juris Rn. 48 ff. [Neuerrichtung eines Hotels in dem durch den Baustufenplan Wandsbek-Marienthal festgesetzten Industriegebiet]; VG Hamburg, Urt. v. 28.1.2015, 9 K 3603/13, n.v. [Neuerrichtung eines Hotels in dem durch den Baustufenplan Hamm-Marsch festgesetzten Industriegebiet]).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 11 S 2730/09

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21

    Notwendige Antragstellung auf Erlass des Verwaltungsakts bei der Behörde vor

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

  • BVerwG, 30.10.2007 - 4 BN 38.07

    Baugebiet; Erweiterung; Änderung; Nutzungsänderung; Erneuerung; Gebietscharakter;

  • VGH Hessen, 19.05.2016 - 4 C 2094/14

    Rechtmäßigkeit von Fremdkörperfestsetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 640/09

    Erteilung einer Baugenehmigung durch Nutzungsänderung hinsichtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 8 S 869/12

    Bauliche Nutzungsänderung durch Umwandlung einer Spielhalle

  • VGH Bayern, 17.08.2018 - 1 CS 18.930

    Überlassung von Hotelräumen an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge und

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07

    Erweiterter Bestandsschutz im Bebauungsplanverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 B 417/99

    Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb; Bezeichnung des Sortiments;

  • VG Minden, 10.07.2002 - 11 K 3074/00

    Maritim-Hotel muss leiser werden

  • RG, 14.03.1893 - II 17/93

    Wert des Streitgegenstandes.

  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

  • VG Berlin, 24.09.2020 - 19 K 69.16

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag: Ermittlung der sanierungsbedingten

  • VG Bremen, 14.07.2022 - 5 K 72/22

    Anerkennung eines nordzypriotischen Ausbildungsnachweises als Arzt als

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2022 - 3 MB 13/22

    Anordnungsgrund im Eilverfahren bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen;

  • VG Köln, 12.07.2023 - 21 K 1409/19
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